Hat sich der Fahrer einer Fahrzeuggruppe gegenüber dem Feuerwehrwagen mit Blaulicht richtig verhalten, indem er mitten auf der Fahrbahn anhielt?
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NEIN
Erklärung
Auf dem Foto ist eine Straße mit zwei Fahrbahnen (zweibahnige Straße) im Stau zu sehen. Ein Sattelzug hat in der Mitte der Fahrbahn angehalten, mittig über der Linie zwischen den Fahrstreifen, und hinter ihm steht auf dem rechten Fahrstreifen ein Feuerwehrfahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn, das nicht durchfahren kann. Der Fahrer der Fahrzeugkombination hat sich gegenüber dem Einsatzfahrzeug (mit Blaulicht und Martinshorn) der Feuerwehr nicht richtig verhalten. Die Antwort lautet: nein.
Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) verpflichtet jeden Verkehrsteilnehmer, einem Einsatzfahrzeug die Durchfahrt zu erleichtern, insbesondere indem er ihm sofort aus dem Weg fährt und, wenn nötig, anhält. Bei erhöhtem Verkehrsaufkommen auf einer Fahrbahn mit zwei Fahrstreifen fährt der Fahrer auf dem linken Fahrstreifen so nah wie möglich an den linken Rand des Fahrstreifens und der Fahrer auf dem rechten so nah wie möglich an den rechten. Der Lkw hat das Gegenteil gemacht: Er hat in der Mitte der Fahrbahn angehalten, einen Teil beider Fahrstreifen besetzt und die Gasse versperrt, die zwischen den Fahrstreifen entstehen sollte. Das Feuerwehrfahrzeug fährt zu einem Brand - im Hintergrund ist Rauch zu sehen - und jede Sekunde zählt. Der Fahrer der Fahrzeugkombination hätte an den Rand des Fahrstreifens fahren müssen, auf dem er fuhr, und die Mitte frei lassen müssen. Eine lange Fahrzeugkombination erfordert eine frühere Reaktion, weil das Rangieren damit im Stau länger dauert.
Rechtsgrundlage: Art. 9 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)