Fährt bei besonders niedriger Geschwindigkeit das Fahrzeug Nr. 4 vor dem Fahrzeug Nr. 2?
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NEIN
Erklärung
Auf dem Bild ist eine Fahrbahn mit drei Fahrstreifen in eine Richtung zu sehen. Der linke und der rechte Fahrstreifen enden, und der mittlere läuft weiter. An der Engstelle wechselt Fahrzeug Nr. 2 mit Anhänger vom rechten Fahrstreifen herüber, das grüne Nr. 3 vom linken, und auf dem mittleren fährt das rote Nr. 4. Bei deutlich verringerter Geschwindigkeit fährt der Fahrer des Fahrzeugs Nr. 4 nicht vor dem Fahrzeug Nr. 2 durch. Die Antwort lautet: nein.
Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) bestimmt Folgendes: Wenn die Geschwindigkeit auf einer Fahrbahn mit mehr als zwei Fahrstreifen in dieselbe Richtung deutlich verringert ist und zwei Fahrstreifen enden, zwischen denen ein Fahrstreifen liegt, auf dem man weiterfahren kann, muss der Fahrer auf diesem Fahrstreifen unmittelbar vor der Stelle, an der die Fahrstreifen enden, zuerst einem Fahrzeug oder einer Fahrzeugkombination von rechts und danach einem von links den Fahrstreifenwechsel ermöglichen. Das ist ein doppelter Reißverschluss: Der Fahrer auf dem mittleren Fahrstreifen lässt zuerst ein Fahrzeug von rechts einfahren, dann eines von links, und erst danach fährt er selbst. Nr. 4 muss also zuerst Nr. 2 von rechts und danach Nr. 3 von links vorlassen; vor Nr. 2 durchzufahren wäre ein Verstoß gegen die Reihenfolge.
Rechtsgrundlage: Art. 22 Abs. 4b des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)