Łatweprawko
Frage Nr. 10505 1 Pkt. Grundfrage B

Sie haben vor, von der Autobahn Richtung Pruszków auszufahren. Sollen Sie auf die rechte Fahrspur wechseln?

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Richtige Antwort

JA

Erklärung

Im Video fahren Sie auf der Autobahn A2. Über der Fahrbahn hängt eine blaue Vorwegweisertafel mit der Entfernung 400 m: geradeaus A2/E30 "Poznań", "Łódź", nach rechts Straße 718 "Pruszków", "Borzęcin". Wenn Sie in Richtung "Pruszków" abfahren wollen, sollten Sie auf den rechten Fahrstreifen wechseln. Die Antwort lautet: ja.

Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale bestimmt, dass das Zeichen E-1a "Vorwegweiser auf der Autobahn" (tablica przeddrogowskazowa na autostradzie) eine Ausfahrt von der Autobahn ankündigt. Die angegebene Entfernung sagt, dass die Ausfahrt in 400 m beginnt. Die Ausfahrt von der Autobahn führt in der Regel über einen Verzögerungsstreifen, der rechts abzweigt. Deshalb zeigt der grüne Pfeil nach rechts auf der Tafel, dass Sie sich für "Pruszków" auf dem rechten Fahrstreifen einordnen müssen. Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) verpflichtet Sie, einen Fahrstreifenwechsel rechtzeitig und deutlich anzuzeigen und den Fahrzeugen auf dem Fahrstreifen, auf den Sie wechseln, die Vorfahrt zu gewähren. 400 m sind der letzte Moment, um in Ruhe in den Spiegel zu schauen, den rechten Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker) zu setzen und hinüberzuwechseln. Fahrer, die bis zur Ausfahrt selbst warten, machen dann plötzliche Manöver über zwei Fahrstreifen oder bremsen auf der Hauptfahrbahn - das ist eine der gefährlichsten Situationen auf der Autobahn. Erst nach dem Wechsel auf den Verzögerungsstreifen verringern Sie dort die Geschwindigkeit.

Rechtsgrundlage: § 62 Abs. 2 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale; Art. 22 Abs. 4 und 5 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)

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