Łatweprawko
Frage Nr. 13656 3 Pkt. Grundfrage BAA1A2AMB1CC1DD1T

Hätten Sie in dieser Situation versuchen können, das vor Ihnen fahrende Fahrzeug links zu überholen?

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Richtige Antwort

NEIN

Erklärung

Im Video fahren Sie auf einer Straße in einem bebauten Gebiet hinter einem dunklen Auto, das den linken Blinker eingeschaltet hat und sich einer Abzweigung nach links nähert. Sie durften nicht damit beginnen, es links zu überholen. Die Antwort lautet: nein.

Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) bestimmt, dass ein Fahrzeug, das die Absicht anzeigt, nach links abzubiegen, nur rechts überholt werden darf, und vor dem Überholen müssen Sie sich vergewissern, ob der Fahrer vor Ihnen auf demselben Fahrstreifen die Absicht angezeigt hat, die Fahrtrichtung zu ändern. Der linke Blinker des Autos vor Ihnen ist genau ein solches Signal: Der Fahrer fährt gleich zur Mitte der Fahrbahn und biegt ab, und wenn Sie in diesem Moment links von ihm wären, würde er direkt in Ihre Seite fahren - das ist eines der häufigsten Unfallszenarien beim Überholen. Der Linksabbieger ist verpflichtet, sich der Mitte der Fahrbahn zu nähern, also fehlt links sowieso der Platz. Das Überholen rechts ist hier nur dann erlaubt, wenn auf der Fahrbahn Platz dafür ist, ohne auf den Seitenstreifen oder den Gehweg zu fahren; meistens ist es am vernünftigsten, einfach zu warten, bis das Auto abgebogen ist.

Rechtsgrundlage: Art. 24 Abs. 5 und Abs. 1 Nr. 3 sowie Art. 22 Abs. 2 Nr. 2 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)

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