Łatweprawko
Frage Nr. 10247 3 Pkt. Grundfrage B

Haben Sie in der Situation beim Linksabbiegen Vorfahrt vor dem geradeausfahrenden Fahrzeug im Gegenverkehr?

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Richtige Antwort

NEIN

Erklärung

Im Video fahren Sie in einer Kleinstadt auf einer Straße zwischen Altbauten und nähern sich einer Kreuzung, an der Sie links abbiegen wollen; aus der Gegenrichtung kommt ein Auto, das geradeaus fährt. Wenn Sie links abbiegen, haben Sie keine Vorfahrt vor dem Fahrzeug, das aus der Gegenrichtung geradeaus fährt. Die Antwort lautet: nein.

Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) bestimmt, dass der Fahrzeugführer beim Annähern an eine Kreuzung verpflichtet ist, besonders vorsichtig zu sein und dem Fahrzeug, das von rechts kommt, die Vorfahrt zu gewähren, und wenn er links abbiegt - auch dem Fahrzeug, das aus der Gegenrichtung geradeaus fährt oder rechts abbiegt. Die Regel gilt an jeder Kreuzung, unabhängig von den Verkehrszeichen: Auch auf einer Vorfahrtsstraße fährt das Fahrzeug aus der Gegenrichtung auf derselben Straße wie Sie, deshalb unterscheiden die Zeichen nicht zwischen Ihnen beiden, und es entscheidet die Richtung des Manövers - wer links abbiegt und den Gegenfahrstreifen kreuzt, der wartet. Vor dem Abbiegen nähern Sie sich der Fahrbahnmitte, schalten den linken Blinker ein und halten mit geradeaus gerichteten Rädern an, bis das Auto aus der Gegenrichtung vorbeigefahren ist; Sie biegen ab, wenn der Gegenfahrstreifen auf einer Strecke frei ist, die das Manöver in Ruhe erlaubt, und gewähren noch den Fußgängern Vorrang, die die Fahrbahn überqueren, in die Sie einfahren.

Rechtsgrundlage: Art. 25 Abs. 1, Art. 22 Abs. 2 Nr. 2 und Art. 26 Abs. 2 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)

Themen: Vorfahrt
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