Łatweprawko
Frage Nr. 10183 1 Pkt. Grundfrage B

Endet in dieser Situation direkt hinter dem sichtbaren Zeichen die Schnellstraße?

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Richtige Antwort

NEIN

Erklärung

Im Video fahren Sie auf einer Schnellstraße; auf beiden Seiten der Fahrbahn stehen die Zeichen D-8 "Ende der Schnellstraße" mit Zusatzzeichen "1000 m". Die Schnellstraße endet nicht direkt hinter dem sichtbaren Zeichen - sie endet erst einen Kilometer weiter. Die Antwort lautet: nein.

Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale bestimmt, dass das Ende der Schnellstraße mit dem Zeichen D-8 gekennzeichnet ist und dass das Zusatzzeichen T-1a unter dem Zeichen D-7, D-8, D-9, D-10, D-13, D-13a oder D-14 die Entfernung bis zum Beginn oder Ende der Straße oder des Fahrstreifens angibt. Das Zeichen D-8 mit dem Zusatzzeichen "1000 m" ist also eine Vorankündigung: Die Schnellstraße geht noch einen Kilometer weiter, und das eigentliche Ende kennzeichnet ein zweites Zeichen D-8, dann ohne Zusatzzeichen. Auf diesem Kilometer gelten weiterhin alle Regeln der Schnellstraße - das Limit von 120 km/h auf einer Straße mit zwei Fahrbahnen, das Halteverbot außerhalb der dafür bestimmten Stellen, das Verbot des Wendens und des Rückwärtsfahrens. Der Sinn der Vorankündigung ist derselbe wie bei Warnzeichen: Ein Fahrer, der 120 km/h fährt, braucht Zeit und Platz, um sanft auf die Geschwindigkeit einer normalen Straße abzubremsen, statt ganz am Ende stark zu bremsen. Sie nehmen also den Fuß schrittweise vom Gas und achten darauf, ob die Autos vor Ihnen stärker abbremsen.

Rechtsgrundlage: § 48 Abs. 1 und § 50 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale

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