Łatweprawko
Frage Nr. 10109 2 Pkt. Fachfrage B

Sollen beim Abschleppen eines Motorrads seine zwei Bremssysteme intakt sein?

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Richtige Antwort

B. Ja.

Erklärung

Die Frage betrifft das Abschleppen eines Motorrads. Beim Abschleppen müssen in ihm zwei Bremsanlagen funktionieren - Antwort B - unabhängig von der Geschwindigkeit (A); eine Bremsanlage (C) reicht nicht.

Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) bestimmt, dass ein Motorrad an einer flexiblen Verbindung abgeschleppt wird, und zwar so, dass es leicht gelöst werden kann, und dass im abgeschleppten Fahrzeug an einer flexiblen Verbindung zwei Bremsanlagen funktionieren müssen; eine Bremsanlage reicht nur bei einer starren Verbindung, die bei einem Motorrad nicht verwendet wird. Ein Motorrad hat zwei unabhängige Bremsen, für das Vorderrad und für das Hinterrad, und beim Abschleppen am Seil müssen beide funktionieren, denn der abgeschleppte Motorradfahrer bremst seine eigene Maschine, wenn das abschleppende Fahrzeug langsamer wird; das Seil überträgt keine Bremskraft, es zieht nur. Das Gesetz verlangt außerdem, dass im abgeschleppten Fahrzeug ein Fahrer mit Fahrerlaubnis sitzt, dass die Geschwindigkeit beim Abschleppen 30 km/h in geschlossenen Ortschaften und 60 km/h außerhalb nicht überschreitet und dass der Abstand zwischen den Fahrzeugen 4-6 m beträgt; ein Motorrad muss nicht mit einem Warndreieck gekennzeichnet werden. Das Abschleppen eines Motorrads am Seil ist riskant, weil es bei einem Ruck leicht zu einem Sturz kommt - deshalb ist es in der Praxis sicherer, es auf einem Anhänger oder einem Abschleppwagen mit Ladefläche zu transportieren.

Rechtsgrundlage: Art. 31 Abs. 1 Nr. 1 und 3-7 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)

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