Wirst du in der abgebildeten Situation vor einem auf der Strasse markierten Fußgängerüberweg gewarnt?
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JA
Erklärung
Rechts an der Straße steht das Zeichen A-16 "Fußgängerüberweg" (ein gelbes Dreieck mit einem Fußgänger auf einem Zebrastreifen), und auf der Fahrbahn ist dasselbe Symbol als Markierung aufgemalt. Sie warnen, dass vor Ihnen ein markierter Fußgängerüberweg ist. Die Antwort lautet: ja.
Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale besagt, dass A-16 vor einem Fußgängerüberweg warnt und dass Fahrbahnmarkierungen, die Warnzeichen darstellen, deren Wiederholung sind. Das Zeichen wird dort aufgestellt, wo der Überweg selbst schlecht zu sehen sein kann, zum Beispiel hinter einer Kurve oder einer Kuppe. Wenn Sie sich dem Fußgängerüberweg nähern, sind Sie besonders vorsichtig, fahren langsamer und gewähren einem Fußgänger, der auf dem Überweg ist oder ihn betritt, den Vorrang.
Rechtsgrundlage: § 8 Abs. 1 und § 2 Abs. 6 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale; Art. 26 Abs. 1 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)