D-7 Schnellstraße
Was es bedeutet
Kennzeichnet den Beginn oder die Fortsetzung einer Schnellstraße. Es gelten autobahnähnliche Regeln: kein Halten außerhalb ausgewiesener Plätze, kein Wenden oder Rückwärtsfahren, keine langsamen Fahrzeuge (Fahrräder, Mopeds, Traktoren, Fahrzeuge, die keine 40 km/h erreichen). Begrenzung: 120 km/h auf zweibahnigen, 100 km/h auf einbahnigen Schnellstraßen. Das Zusatzschild T-28 weist auf Maut hin.
Auf einer zweibahnigen Schnellstraße darf ein Pkw 120 km/h fahren, auf einer einbahnigen 100 km/h; auf der Autobahn 140 km/h.