- Auf einen Blick
- Gruppe
- Verbotszeichen · 43 von 46
- Form
- Kreis (B-20: Achteck)
- Farben
- Weißer Grund, roter Rand, schwarzes Symbol; Zonenzeichen auf weißer Tafel
- Rechtsgrundlage
- § 30 der Verordnung über Verkehrszeichen und Signale
- Prüfungsfragen
- Keine im Fragenkatalog
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B-41 Verbot für Fußgänger
Was es bedeutet
Verbietet den Fußgängerverkehr auf der Straßenseite, auf der das Zeichen steht. Steht dort, wo Gehen besonders gefährlich ist, z. B. auf Überführungen ohne Gehweg.