B-26 Überholverbot für Lkw
Was es bedeutet
Verbietet Fahrern von Lkw über 3,5 t, von Sattelzugmaschinen sowie von Sonderfahrzeugen und für Sonderzwecke genutzten Fahrzeugen über 3,5 t das Überholen mehrspuriger Kraftfahrzeuge. Es gilt nicht für Pkw.
Verbietet Fahrern von Lkw über 3,5 t, von Sattelzugmaschinen sowie von Sonderfahrzeugen und für Sonderzwecke genutzten Fahrzeugen über 3,5 t das Überholen mehrspuriger Kraftfahrzeuge. Es gilt nicht für Pkw.
Wir verwenden Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind (Sitzung, Sprache, Sicherheit). Mit deiner Zustimmung aktivieren wir außerdem Analyse (Google Analytics) und Werbe-Pixel (Google Ads, Meta, TikTok), die die Wirkung unserer Anzeigen messen. Deine Wahl kannst du jederzeit in der Fußzeile ändern. Cookie-Richtlinie