- Auf einen Blick
- Gruppe
- Verbotszeichen · 16 von 46
- Form
- Kreis (B-20: Achteck)
- Farben
- Weißer Grund, roter Rand, schwarzes Symbol; Zonenzeichen auf weißer Tafel
- Rechtsgrundlage
- § 19 der Verordnung über Verkehrszeichen und Signale
- Prüfungsfragen
- Keine im Fragenkatalog
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B-14 Verbot für Fahrzeuge mit wassergefährdenden Gütern
Was es bedeutet
Verbietet Fahrzeuge mit Gütern, die Gewässer verunreinigen könnten, typisch in der Nähe von Wasserentnahmestellen und in Schutzzonen. Gilt für die Beförderung in kennzeichnungspflichtigen Mengen.