- Auf einen Blick
- Gruppe
- Verbotszeichen · 12 von 46
- Form
- Kreis (B-20: Achteck)
- Farben
- Weißer Grund, roter Rand, schwarzes Symbol; Zonenzeichen auf weißer Tafel
- Rechtsgrundlage
- § 18 der Verordnung über Verkehrszeichen und Signale
- Prüfungsfragen
- Keine im Fragenkatalog
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B-11 Verbot für Fahrradkarren
Was es bedeutet
Verbietet Fahrradkarren, also mehrspurige Fahrräder zur Beförderung von Personen oder Gütern (z. B. Rikschas).