Welche von den auf dieser Abbildung vorhandenen Kontrolllampen informiert über eingeschaltetes hinteres Nebellicht?
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A. A
Erklärung
Über eingeschaltete Nebelschlussleuchten informiert die Kontrollleuchte A: ein orangefarbenes Symbol einer Leuchte mit waagerechten Strahlen, die von einer Wellenlinie gekreuzt werden, nach rechts gerichtet. Die Kontrollleuchte B (grüne Leuchte mit schrägen Strahlen nach unten) steht für das Abblendlicht, und C (grüne Leuchte mit Wellenlinie) für die Nebelscheinwerfer.
Die orange Farbe ist kein Zufall - sie erinnert daran, dass Nebelschlussleuchten nur ausnahmsweise benutzt werden. Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) erlaubt, sie nur dann einzuschalten, wenn schlechte Sicht die Sichtweite auf weniger als 50 m begrenzt, und schreibt vor, sie sofort auszuschalten, wenn die Sicht besser wird, weil sie die nachfolgenden Fahrer blenden.
Rechtsgrundlage: Art. 30 Abs. 3 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)