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Frage Nr. 9089 1 Pkt. Fachfrage B
Bild zur Frage: Welche der auf dieser Abbildung vorhandenen Kontrolllampen informiert über eingeschaltetes Abblendlicht?

Welche der auf dieser Abbildung vorhandenen Kontrolllampen informiert über eingeschaltetes Abblendlicht?

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Richtige Antwort

C. C

Erklärung

Auf der Abbildung sehen Sie drei grüne Kontrollleuchten: A - zwei Pfeile nach links und nach rechts, B - das Symbol von zwei kleinen Leuchten mit Strahlen, C - ein Scheinwerfer mit schräg nach unten gerichteten Strahlen. Über eingeschaltetes Abblendlicht informiert die Kontrollleuchte C - Antwort C. Die Pfeile (A) stehen für die Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker), und das Symbol B bedeutet Standlicht (Positionsleuchten).

Die Verordnung über die technischen Bedingungen der Fahrzeuge erlaubt für das Abblendlicht ein grünes, nicht blinkendes Kontrollsignal, und für das Standlicht verlangt sie ein solches Signal - deshalb sind beide Kontrollleuchten grün, und Sie müssen sie am Symbol unterscheiden. Der Schlüssel sind die Strahlen: Beim Abblendlicht verlaufen sie schräg nach unten, weil genau so der Lichtkegel gerichtet ist, der die Straße beleuchtet und den Gegenverkehr nicht blendet; beim Fernlicht sind die Strahlen waagerecht, und die Kontrollleuchte ist blau. Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) schreibt vor, beim Fahren rund um die Uhr Abblendlicht zu benutzen, und erlaubt, es am Tag bei normaler Sicht durch Tagfahrlicht zu ersetzen. Ein Blick auf die grüne Kontrollleuchte mit den schrägen Strahlen bestätigt Ihnen, dass Sie mit dem richtigen Licht fahren und nicht nur mit dem Standlicht, das die Straße nicht beleuchtet.

Rechtsgrundlage: Anlage Nr. 6 zur Verordnung über die technischen Bedingungen der Fahrzeuge und den Umfang ihrer notwendigen Ausrüstung; Art. 51 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)

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