Haben Sie beim Geradeausfahren über diese Kreuzung Vorfahrt vor anderen Verkehrsteilnehmern?
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NEIN
Erklärung
Auf dem Foto fahren Sie in einem Ort auf einer Straße hinter einem roten Auto und nähern sich einer Kreuzung, vor der rechts das Zeichen A-7 "Vorfahrt gewähren" mit dem Zusatzzeichen T-6c steht, das den Verlauf der Vorfahrtsstraße über diese Kreuzung zeigt; auf der Querstraße fahren Autos, und an der Kreuzung geht ein Fußgänger über die Fahrbahn. Wenn Sie geradeaus fahren wollen, haben Sie keine Vorfahrt vor den anderen Verkehrsteilnehmern - Sie sind auf einer untergeordneten Straße. Die Antwort lautet: nein.
Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale bestimmt, dass das Zeichen A-7 "Vorfahrt gewähren" vor einer Kreuzung mit einer Vorfahrtsstraße warnt und das Zusatzzeichen T-6c darunter den tatsächlichen Verlauf der Vorfahrtsstraße über die Kreuzung zeigt: Die dicke Linie ist die Hauptstraße, die dünnen sind untergeordnete Straßen, auch Ihre. Das Geradeausfahren ändert hier nichts - Sie kreuzen die Vorfahrtsstraße, also gewähren Sie den Fahrzeugen auf ihr von beiden Seiten die Vorfahrt, und dem Fußgänger, der direkt vor Ihnen über die Fahrbahn geht, schneiden Sie nicht den Weg ab. Sie verlangsamen, beobachten die Querstraße in beide Richtungen, halten an, wenn jemand kommt, und fahren über die Kreuzung, wenn Sie niemanden zwingen, die Geschwindigkeit zu ändern.
Rechtsgrundlage: § 5 Abs. 5 und 7 sowie § 1 Abs. 2 Nr. 2 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale; Art. 2 Nr. 23 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)