Łatweprawko
Frage Nr. 8497 1 Pkt. Grundfrage B

Soll in dieser Situation das Anhalten des Fahrzeugs für das Gewähren der Vorfahrt direkt vor der bedingungslosen Haltelinie erfolgen?

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Richtige Antwort

JA

Erklärung

Im Video fahren Sie auf einer Straße in der Stadt und nähern sich einer Kreuzung, vor der rechts das Zeichen B-20 "STOP" steht; zuerst fahren Sie über einen Fußgängerüberweg, und dahinter, direkt vor der Fahrbahn der Querstraße, ist eine dicke durchgezogene Linie P-12 aufgemalt, an der das Auto vor Ihnen anhält; auf der Querstraße fahren Autos vorbei. Das Anhalten, um die Vorfahrt zu gewähren, soll direkt vor dieser Linie erfolgen. Die Antwort lautet: ja.

Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale bestimmt, dass das Zeichen B-20 das Verbot bedeutet, ohne Anhalten vor der Vorfahrtsstraße in die Kreuzung einzufahren, und dass das Anhalten an der dafür bestimmten Stelle erfolgen soll; das Zeichen P-12 "Haltelinie (unbedingtes Anhalten) - STOP" zeigt die Stelle zum Anhalten des Fahrzeugs im Zusammenhang mit dem Zeichen B-20. Die Linie wird dort aufgemalt, von wo die Querstraße zu sehen ist und wo ein stehendes Fahrzeug die Hauptfahrbahn nicht blockiert - wenn Sie einige Meter früher anhalten, würden Sie nichts sehen, und wenn Sie über die Linie hinausfahren, würde die Front Ihres Autos auf die Vorfahrtsstraße ragen. Zuerst fahren Sie über den Überweg und gewähren den Fußgängern Vorrang, dann halten Sie so an, dass die Front des Autos die Linie nicht überschreitet, schauen nach links und nach rechts und fahren ein, wenn die Straße frei ist.

Rechtsgrundlage: § 21 Abs. 1 und 2 sowie § 89 Abs. 1 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale

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