Darf man in dieser Situation an der nächsten Kreuzung umkehren?
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NEIN
Erklärung
Auf dem Foto fahren Sie hinter einem weißen Lieferwagen auf eine Kreuzung mit Ampeln in der Stadt zu; die Ampel zeigt grünes Licht, und rechts stehen das Zeichen B-21 "Linksabbiegen verboten" und das Zeichen F-10, nach dem alle Fahrstreifen geradeaus führen und der rechte auch nach rechts. Sie dürfen an der nächsten Kreuzung nicht wenden - das Zeichen B-21 verbietet auch das Wenden. Die Antwort lautet: nein.
Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale bestimmt, dass das Zeichen B-21 "Linksabbiegen verboten" das Linksabbiegen und außerdem das Wenden verbietet und dass das Verbot an der nächsten Kreuzung gilt; das Zeichen F-10 "Fahrtrichtungen auf den Fahrstreifen" zeigt die erlaubten Fahrtrichtungen von den einzelnen Fahrstreifen an. Hier sagen beide Zeichen dasselbe: Kein Fahrstreifen führt nach links, deshalb gibt es keine Möglichkeit, das Wenden zu beginnen, denn das Wenden beginnt mit einem Linksabbiegen. Grünes Licht erlaubt die Fahrt nur in die Richtungen, die die Zeichen erlauben. Sie fahren geradeaus oder vom rechten Fahrstreifen nach rechts; wenn Sie zurückfahren müssen, tun Sie das an der nächsten Kreuzung, an der Linksabbiegen und Wenden erlaubt sind.
Rechtsgrundlage: § 22 Abs. 1 und 2 sowie § 72 Abs. 1 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale