Soll man in dieser Situation beim Geradeausfahren über die Kreuzung vor dem STOP Schild anhalten?
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NEIN
Erklärung
Auf dem Foto fahren Sie auf einer Straße in der Stadt auf eine Kreuzung mit Ampeln zu; die Ampel über der Fahrbahn zeigt grünes Licht, rechts steht das Zeichen B-20 "STOP", und vor Ihnen fahren Autos. Wenn Sie bei Grün geradeaus fahren, sind Sie nicht verpflichtet, vor dem Zeichen STOP anzuhalten - eine eingeschaltete Ampel geht diesem Zeichen vor. Die Antwort lautet: nein.
Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) bestimmt, dass Lichtzeichen den Verkehrszeichen vorgehen, die die Vorfahrt regeln, und das Zeichen B-20 ist genau so ein Zeichen. Das Zeichen STOP neben der Ampel gilt erst dann, wenn die Ampel ausgeschaltet ist oder gelbes Blinklicht zeigt - dann gelten wieder die Regeln der Zeichen, und Sie müssen anhalten und die Vorfahrt gewähren. Bei Grün fahren Sie ohne Anhalten in die Kreuzung ein, aber besonders vorsichtig: Sie prüfen, ob die Kreuzung frei ist und ob niemand bei Rot hineinfährt, und Sie fahren nicht hinein, wenn hinter der Kreuzung kein Platz ist, um sie zu verlassen.
Rechtsgrundlage: Art. 5 Abs. 3 und Art. 25 Abs. 1 und 4 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym); § 21 Abs. 1 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale