Darf man in dieser Situation beim Rechtsabbiegen auf die Kreuzung einfahren, ohne anzuhalten?
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NEIN
Erklärung
Im Video fahren Sie in einem Ort hinter einem roten Auto auf eine Kreuzung zu; davor steht rechts das Zeichen B-20 "STOP" mit dem Zeichen D-6b und einem Zusatzzeichen für eine Umleitung; vor der Kreuzung ist ein Fußgängerüberweg. Beim Rechtsabbiegen dürfen Sie nicht ohne Anhalten in die Kreuzung einfahren - das Zeichen STOP gilt unabhängig von der Richtung, in die Sie fahren wollen. Die Antwort lautet: nein.
Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale bestimmt, dass das Zeichen B-20 das Verbot bedeutet, ohne Anhalten vor der Vorfahrtsstraße in die Kreuzung einzufahren, sowie die Pflicht, den Fahrern auf dieser Straße die Vorfahrt zu gewähren. Die Vorschrift macht keine Ausnahme für das Rechtsabbiegen, auch wenn Fahrer sich das oft dazudenken, weil es bei diesem Abbiegen angeblich "reicht, nach links zu schauen". Dabei können von rechts Fahrzeuge kommen, die gerade überholen, oder Radfahrer, die gegen die Fahrtrichtung fahren, und von links jemand, der schnell auf der Vorfahrtsstraße fährt. Sie halten vollständig an, prüfen beide Seiten und den Fußgängerüberweg, zeigen das Abbiegen an und fahren erst dann nach rechts in die Kreuzung ein.
Rechtsgrundlage: § 21 Abs. 1 und 2 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale