Łatweprawko
Frage Nr. 8320 3 Pkt. Grundfrage B

Ist es zulässig, auf einer Einbahnstraße das Schienenfahrzeug an seiner linken Seite zu überholen?

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Richtige Antwort

JA

Erklärung

Auf einer Fahrbahn mit nur einer Fahrtrichtung ist das Überholen eines Schienenfahrzeugs auf seiner linken Seite erlaubt. Die Antwort lautet: ja. Die allgemeine Regel verlangt, eine Straßenbahn rechts zu überholen, aber das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) sieht davon zwei Ausnahmen vor - wenn die Lage der Gleise das Überholen von rechts unmöglich macht und wenn das Überholen auf einer Fahrbahn mit nur einer Fahrtrichtung stattfindet.

Das Gesetz bestimmt, dass ein Schienenfahrzeug nur rechts überholt werden darf, es sei denn, die Lage der Gleise macht ein solches Überholen unmöglich oder das Überholen findet auf einer Fahrbahn mit nur einer Fahrtrichtung statt. Eine Straßenbahn fährt meistens in der Mitte der Fahrbahn, deshalb würde das Überholen von links auf einer normalen Straße mit Verkehr in beide Richtungen bedeuten, auf den Fahrstreifen des Gegenverkehrs zu fahren - darum ist die rechte Seite die Regel. Auf einer Fahrbahn mit nur einer Fahrtrichtung gibt es links von den Gleisen keinen Gegenverkehr, deshalb fällt die Gefahr weg, und Sie dürfen die Seite wählen, auf der mehr Platz ist. Unabhängig von der Seite gelten die normalen Bedingungen für das Überholen: Sie vergewissern sich, dass Sie Platz und Sicht haben und dass niemand Sie überholt, und denken daran, dass die Straßenbahn an einer Haltestelle anhalten kann und dass die aussteigenden Fahrgäste Vorrang haben, wenn sie über die Fahrbahn zum Gehweg gehen.

Rechtsgrundlage: Art. 24 Abs. 3 und 4 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)

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