Łatweprawko
Frage Nr. 8311 3 Pkt. Grundfrage B
Bild zur Frage: Hat man beim Passieren eines Bahnübergangs Vorrang vor dem kommenden Schienenfahrzeug?

Hat man beim Passieren eines Bahnübergangs Vorrang vor dem kommenden Schienenfahrzeug?

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Richtige Antwort

NEIN

Erklärung

Auf dem Foto fahren Sie in einem Ort auf einen Bahnübergang über eine elektrifizierte Strecke zu; die Halbschranken auf beiden Seiten sind oben, und die Ampeln am Bahnübergang leuchten nicht. Beim Überqueren des Bahnübergangs haben Sie keine Vorfahrt vor einem herankommenden Schienenfahrzeug - der Zug hat sie immer. Die Antwort lautet: nein.

Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) verpflichtet den Fahrer, der sich einem Bahnübergang nähert und ihn überquert, besonders vorsichtig zu sein und sich vor dem Befahren der Gleise zu vergewissern, dass sich kein Schienenfahrzeug nähert; es verlangt auch, so schnell zu fahren, dass der Fahrer das Fahrzeug an einer sicheren Stelle anhalten kann, wenn ein Schienenfahrzeug kommt. Aus diesen Vorschriften folgt, dass der Fahrer dem Zug die Vorfahrt gewährt, niemals umgekehrt: Ein Zug in voller Fahrt wiegt Hunderte Tonnen und braucht bis zu einem Kilometer, um anzuhalten, deshalb hat der Lokführer physisch keine Möglichkeit, Ihnen den Weg freizumachen. Hochgestellte Halbschranken und ausgeschaltete Signale bedeuten nur, dass die Anlagen keinen Zug erkannt haben - sie können auch defekt sein, deshalb verringern Sie vor dem Befahren der Gleise die Geschwindigkeit, schauen und hören in beide Richtungen und fahren auf die Gleise, wenn Sie sicher sind, dass nichts kommt.

Rechtsgrundlage: Art. 28 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)

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