Darf man in dieser Situation vor dem Fahrzeug im Gegenverkehr fahren?
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NEIN
Erklärung
Auf dem Foto fahren Sie in einer Wohnsiedlung auf einer schmalen Straße, auf der auf beiden Seiten Autos geparkt sind; zwischen ihnen ist nur Platz für ein Fahrzeug. Aus der Gegenrichtung kommt ein silbernes Auto mit eingeschaltetem Licht, das schon in diese Engstelle eingefahren ist. Sie dürfen nicht vor dem Fahrzeug aus der Gegenrichtung weiterfahren - Sie müssen anhalten und es vorbeilassen. Die Antwort lautet: nein.
Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) verpflichtet den Fahrer, beim Vorbeifahren am Gegenverkehr (Begegnen) einen sicheren Abstand zum entgegenkommenden Fahrzeug zu halten und, wenn nötig, nach rechts auszuweichen und die Geschwindigkeit zu verringern oder anzuhalten. Beim Vorbeifahren an einem stehenden Fahrzeug oder Hindernis (Umfahren) muss er einen sicheren Abstand zu diesem Fahrzeug oder Hindernis halten. Die geparkten Autos auf Ihrer Seite sind ein Hindernis, das Sie umfahren, indem Sie auf den Teil der Fahrbahn für den Gegenverkehr fahren - und dort fährt schon ein Fahrzeug aus der Gegenrichtung. Wenn Sie vor ihm hineinfahren, würden Sie es zu starkem Bremsen zwingen oder einen Frontalzusammenstoß verursachen, an einer Stelle, an der niemand ausweichen kann. Sie halten vor der Engstelle am rechten Rand an und fahren los, wenn das silberne Auto vorbeigefahren ist.
Rechtsgrundlage: Art. 23 Abs. 1 Nr. 1 und 2 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)