Łatweprawko
Frage Nr. 7703 3 Pkt. Fachfrage T

Beim Verdacht des Extremitätenbruchs sollen beim Verletzten stabilisiert werden:

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Richtige Antwort

C. Sowohl die Bruchstelle als auch die Gelenke oberhalb und unterhalb der Bruchstelle.

Erklärung

Die Frage betrifft das Ruhigstellen einer Gliedmaße bei Verdacht auf einen Knochenbruch. Sie stellen die Bruchstelle und die zwei benachbarten Gelenke ruhig, unterhalb und oberhalb dieser Stelle - Antwort C.

Die Muskeln, die oberhalb und unterhalb des Bruchs ansetzen, bewegen einen Knochen, der in der Mitte gebrochen ist, deshalb verschiebt jede Bewegung in den nächsten Gelenken die Knochenbruchstücke. Die scharfen Kanten des Knochens können dann Blutgefäße, Nerven und die Haut verletzen und aus einem geschlossenen Bruch einen offenen machen. Deshalb stellen Sie bei einem Bruch des Unterschenkels das Knie und das Sprunggelenk ruhig, und bei einem Bruch des Unterarms den Ellenbogen und das Handgelenk. Nur das nächste Gelenk (Antwort A) oder nur die Bruchstelle selbst (Antwort B) ruhigzustellen, stoppt die Bewegung der Bruchstücke nicht. Sie stabilisieren die Gliedmaße in der Lage, in der Sie sie vorfinden, ohne sie geradezubiegen, zum Beispiel mit einer zusammengerollten Decke, mit einer Schiene oder indem Sie das Bein an das andere Bein binden. Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) verpflichtet dazu, die nötige Hilfe zu leisten und den Rettungsdienst zu rufen.

Rechtsgrundlage: Art. 44 Abs. 2 Nr. 1 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)

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