Łatweprawko
Frage Nr. 7663 2 Pkt. Fachfrage DD1

Wie viele Personen dürfen mit einem im Stadtverkehr eingesetzten Gelenkbus befördert werden?

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Richtige Antwort

B. Nicht mehr als die Anzahl der Plätze, die im Kraftfahrzeugschein genannt sind.

Erklärung

Die Frage betrifft die Zahl der Personen, die Sie mit einem Gelenkbus im Stadtverkehr befördern dürfen. Nicht mehr als die Zahl der Plätze, die im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung) steht - Antwort B.

Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) bestimmt, dass die Zahl der beförderten Personen die Zahl der Plätze im Fahrzeugschein nicht überschreiten darf. Bei einem Stadtbus sind im Fahrzeugschein sowohl Sitzplätze als auch Stehplätze eingetragen, und eine Aufschrift im Bus erinnert die Fahrgäste an diese Zahl. Das Beförderungsunternehmen (Antwort A) darf keine größere Zahl festlegen, als der Fahrzeugschein erlaubt. Die Regel "so viele, wie hineinpassen, Hauptsache die Türen gehen zu" (Antwort C) führt zur Überladung des Busses und gefährdet die Fahrgäste bei jedem plötzlichen Bremsen. Die Vorschriften über die Einbehaltung des Führerscheins wegen der Beförderung zu vieler Personen gelten nicht für den öffentlichen Personenverkehr, aber die Grenze der Plätze gilt trotzdem.

Rechtsgrundlage: Art. 63 Abs. 1 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym); § 18 Abs. 1 Nr. 12 der Verordnung des Ministers für Infrastruktur über die technischen Bedingungen der Fahrzeuge und den Umfang ihrer notwendigen Ausrüstung

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