Sollst du am Anfang des Gespräches mit der Person, die die Meldung über den Verkehrsunfall aufnimmt, Ihre Personaldaten bekannt geben?
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JA
Erklärung
Auf dem Foto telefoniert jemand mit einem Handy, das er ans Ohr hält. Wenn Sie einen Verkehrsunfall melden, sollten Sie dem Disponenten der Notrufzentrale Ihre Identifikationsdaten nennen - Vorname, Nachname und die Telefonnummer, von der Sie anrufen. Die Antwort lautet: ja.
Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) verpflichtet einen Fahrzeugführer, der an einem Unfall mit Toten oder Verletzten beteiligt ist, den Rettungsdienst und die Polizei zu rufen und an der Unfallstelle zu bleiben, und das Gesetz über den Staatlichen Rettungsdienst verpflichtet jeden Zeugen eines plötzlichen medizinischen Notfalls, die Rettungsdienste wirksam zu benachrichtigen. Eine wirksame Meldung ist eine Meldung, die der Disponent überprüfen und ergänzen kann: Wenn Sie Ihre Daten und Ihre Nummer angeben, rufen die Retter zurück, falls sie den Ort nicht finden oder sich der Zustand des Verletzten ändert, und ein anonymer Notruf wird manchmal als weniger glaubwürdig behandelt. Während des Gesprächs sprechen Sie ruhig: was passiert ist, wo genau, wie viele Personen verletzt sind und in welchem Zustand, wer Sie sind - und Sie legen nicht auf, bis der Disponent sagt, dass er alle Informationen hat.
Rechtsgrundlage: Art. 44 Abs. 2 Nr. 1 und 3 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym); Art. 4 des Gesetzes über den Staatlichen Rettungsdienst