Darf man in dieser Situation die zulässige Geschwindigkeit überschreiten, um das Überholmanöver schnellstmöglich abzuschließen?
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NEIN
Erklärung
Im Video fahren Sie auf einer Straße durch einen Wald und überholen einen blauen Tanklastwagen, wobei Sie auf der linken Seite der Fahrbahn fahren. Sie dürfen die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht überschreiten, auch nicht, um das Manöver schneller zu beenden. Die Antwort lautet: nein.
Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) legt die zulässigen Geschwindigkeiten ohne jede Ausnahme für das Überholen fest und schreibt vor, mit einer Geschwindigkeit zu fahren, bei der der Fahrer das Fahrzeug beherrscht; das Überschreiten des Limits ist eine Ordnungswidrigkeit, für die ein Bußgeld (Strafzettel) und Strafpunkte drohen, egal aus welchem Grund. Wenn Sie innerhalb der erlaubten Geschwindigkeit nicht sicher überholen können - weil das überholte Fahrzeug nur wenig langsamer fährt oder der Abschnitt zu kurz ist -, bedeutet das, dass Sie das Manöver gar nicht beginnen sollten. Sie planen das Überholen so, dass Sie im Limit bleiben: Sie beginnen mit ausreichendem Schwung, auf einer langen Geraden und mit viel Platz.
Rechtsgrundlage: Art. 20 Abs. 1 und 3 sowie Art. 19 Abs. 1 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)