Dürfen Sie in dieser Situation die Fahrspur wechseln, ohne dieses Manöver vorher zu signalisieren?
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NEIN
Erklärung
Im Video fahren Sie in der Stadt auf einer Fahrbahn mit zwei Fahrstreifen in Ihrer Richtung; Sie fahren auf dem linken Fahrstreifen, auf dem rechten fahren andere Autos, und von der Gegenrichtung trennt Sie eine doppelte durchgezogene Linie. Sie dürfen den Fahrstreifen nicht wechseln, ohne dieses Manöver vorher anzuzeigen. Die Antwort lautet: nein.
Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) schreibt vor, dass der Fahrer die Absicht, die Fahrtrichtung oder den Fahrstreifen zu wechseln, rechtzeitig und deutlich mit dem Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker) anzeigt und das Anzeigen sofort nach dem Manöver beendet. Die Pflicht hängt nicht davon ab, ob Sie in der Nähe andere Fahrzeuge sehen - Sie schalten den Blinker immer ein, weil Sie jemanden im toten Winkel übersehen können. Das Anzeigen "während" des Manövers erfüllt die Anforderung "rechtzeitig" nicht: Es geht um einige Sekunden Vorlauf, damit die Fahrer auf dem Nachbarfahrstreifen langsamer werden können. Erst nachdem Sie den Blinker eingeschaltet haben, prüfen Sie die Spiegel und den toten Winkel und wechseln sanft den Fahrstreifen.
Rechtsgrundlage: Art. 22 Abs. 1 und 5 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)