Welche Geschwindigkeit lässt ein genehmigter Geschwindigkeitsbegrenzer, mit dem Busse ausgerüstet sind, nicht überschreiten?
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A. 100 km/h.
Erklärung
Auf dem Foto steht ein weißer Bus, und daneben sieht man das Zifferblatt eines Tachometers. Ein genehmigter (homologierter) Geschwindigkeitsbegrenzer im Bus lässt keine Überschreitung von 100 km/h zu - Antwort A.
Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) verlangt, dass Fahrzeuge der Klassen M2 und M3, also Busse, einen genehmigten Geschwindigkeitsbegrenzer haben, der ihre Geschwindigkeit auf 100 km/h begrenzt. Der Wert 90 km/h (Antwort B) gilt für Lkw der Klassen N2 und N3, und 85 km/h (Antwort C) kommt in dieser Vorschrift nicht vor. Denken Sie daran, dass der Begrenzer eine technische Grenze ist und keine Erlaubnis für schnelles Fahren: Ein normaler Bus darf auf der Autobahn höchstens 80 km/h fahren, und 100 km/h darf nur ein Bus fahren, der zusätzliche technische Bedingungen erfüllt, und das nur auf der Autobahn oder einer Schnellstraße.
Rechtsgrundlage: Art. 66 Abs. 1a sowie Art. 20 Abs. 3 Nr. 2 und Abs. 4 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)