Łatweprawko
Frage Nr. 7047 2 Pkt. Grundfrage PT
Bild zur Frage: Dürfen Sie bei der Beteiligung an einem Verkehrsunfall mit Verletzten von der Kreuzung ausfahren, um den Verkehr anderen Fahrzeugen nicht zu behindern?

Dürfen Sie bei der Beteiligung an einem Verkehrsunfall mit Verletzten von der Kreuzung ausfahren, um den Verkehr anderen Fahrzeugen nicht zu behindern?

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Richtige Antwort

NEIN

Erklärung

Auf dem Foto sehen wir einen Unfallort: Ein Pkw steht auf dem Gleisbereich vor der Straßenbahn, und ringsum arbeiten Feuerwehrleute. Wenn Sie an einem Verkehrsunfall mit Verletzten beteiligt sind, dürfen Sie nicht von der Kreuzung wegfahren, um andere Fahrzeuge nicht zu behindern - die Antwort NEIN.

Das Fahrzeug vom Unfallort zu entfernen, damit es den Verkehr nicht blockiert, ist nur dann Pflicht, wenn es keine Toten und keine Verletzten gibt. Wenn es Verletzte gibt, darf man nichts tun, was die Feststellung des Unfallhergangs erschweren könnte - und wenn man die Straßenbahn bewegt, würde man die Spuren verwischen. Sie sichern die Unfallstelle, leisten Hilfe und warten auf die Polizei.

Rechtsgrundlage: Art. 44 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 Nr. 2 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)

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