Dürfen Sie in dieser Situation hinter die Ampel fahren, wenn Sie links abbiegen möchten?
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NEIN
Erklärung
Im Video fahren wir mit der Straßenbahn im Gleisbereich auf eine Kreuzung zu, an der die Gleise nach links abbiegen. Am Mast neben dem Gleis befinden sich das Zeichen B-21 "Linksabbiegen verboten" und Ampeln, an denen rotes Licht leuchtet, und darunter das Zeichen B-2 "Einfahrt verboten". In dieser Situation dürfen Sie, wenn Sie links abbiegen wollen, nicht hinter die Ampel fahren - die Antwort NEIN.
Das Abbiegeverbot des Zeichens B-21 gilt nicht für eine Straßenbahn, die auf ihrer Strecke fährt, weil Zeichen, die sich auf die Fahrtrichtung beziehen, für ein Schienenfahrzeug nicht gelten; das Zeichen B-2 betrifft die Fahrstreifen der Fahrbahn und nicht das Straßenbahngleis. Ob Sie fahren dürfen, entscheidet hier die Ampel, und rotes Licht bedeutet das Verbot, hinter die Ampel zu fahren. Sie warten auf das Freigabesignal, und beim Abbiegen lassen Sie Fußgänger und Fahrzeuge durch, die geradeaus fahren.
Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 3 und § 95 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale; Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)