Łatweprawko
Frage Nr. 6935 3 Pkt. Fachfrage DD1
Bild zur Frage: In welcher Entfernung hinter dem Fahrzeug ist ein Warndreieck zur Absicherung der Unfallstelle auf einer Schnellstraße aufzustellen?

In welcher Entfernung hinter dem Fahrzeug ist ein Warndreieck zur Absicherung der Unfallstelle auf einer Schnellstraße aufzustellen?

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Richtige Antwort

A. 100 m.

Erklärung

Auf dem Foto sieht man eine Schnellstraße mit Lärmschutzwänden, und links das Zeichen D-7 "Schnellstraße" über dem Zeichen für das Ende der geschlossenen Ortschaft. Auf einer Schnellstraße stellen Sie das Warndreieck 100 m hinter dem Fahrzeug auf - Antwort A.

Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) schreibt vor, dass ein Fahrzeug, das auf der Autobahn oder Schnellstraße wegen einer Panne oder eines Unfalls steht, in jedem Fall gekennzeichnet werden muss: durch Einschalten des Warnblinklichts und durch Aufstellen eines reflektierenden Warndreiecks 100 m hinter dem Fahrzeug, auf der Fahrbahn oder dem Seitenstreifen. Die Entfernung von 30-50 m (Antwort B) gilt für Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften, die keine Autobahn und keine Schnellstraße sind, und 10 m (Antwort C) kommen in den Vorschriften nicht vor - in einer geschlossenen Ortschaft schaltet man das Warnblinklicht ein, und das Warndreieck stellt man hinter dem Fahrzeug oder auf dem Fahrzeug, höchstens 1 m über dem Boden, auf, wenn das Fahrzeug kein Warnblinklicht hat. Auf einer Schnellstraße fahren die Autos schnell, deshalb braucht der Fahrer Zeit, um das Hindernis zu bemerken und den Fahrstreifen zu wechseln.

Rechtsgrundlage: Art. 50 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Nr. 1 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)

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