Welches von den genannten Fahrzeugen dürfen Sie fahren, wenn Sie den Führerschein Klasse T haben?
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A. Landwirtschaftliche Zugmaschine mit Anhänger.
Erklärung
Auf dem Foto sieht man die Rückseite eines Führerscheins, auf der nur bei der Klasse T Daten eingetragen sind. Mit einem Führerschein der Klasse T dürfen Sie eine landwirtschaftliche Zugmaschine mit Anhänger fahren - Antwort A.
Die Klasse T umfasst die landwirtschaftliche Zugmaschine und das langsam fahrende Fahrzeug, Fahrzeugkombinationen aus diesen Fahrzeugen mit einem oder mehreren Anhängern sowie Fahrzeuge der Klasse AM, also das Moped und das leichte vierrädrige Kraftfahrzeug (Quad). Für das Fahren mit einer Zugmaschine mit Anhänger brauchen Sie also keine zusätzliche Klasse, anders als bei Autos, bei denen ein schwererer Anhänger die Klasse B+E oder C+E erfordert. Die Sattelzugmaschine (Antwort B) ist trotz ihres Namens keine landwirtschaftliche Zugmaschine - sie ist ein Kraftfahrzeug (pojazd samochodowy) zum Ziehen von Sattelaufliegern und erfordert meist die Klasse C, mit Sattelauflieger die Klasse C+E. Das vierrädrige Kraftfahrzeug (Antwort C) erfordert die Klasse B1 oder B; mit der Klasse T dürfen Sie nur ein leichtes vierrädriges Kraftfahrzeug fahren, dessen Bauart die Geschwindigkeit auf 45 km/h begrenzt.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 Nr. 1, 5, 6, 8, 11 und 12 des Gesetzes über Fahrzeugführer (ustawa o kierujących pojazdami)