Łatweprawko
Frage Nr. 6423 1 Pkt. Fachfrage B1
Bild zur Frage: In welchem Fall müssen Sie eine zusätzliche Untersuchung des vierrädrigen Kraftfahrzeuges (sog. Quad) mit dem Eigengewicht 500 kg durchführen?

In welchem Fall müssen Sie eine zusätzliche Untersuchung des vierrädrigen Kraftfahrzeuges (sog. Quad) mit dem Eigengewicht 500 kg durchführen?

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Richtige Antwort

B. Nach der Überweisung durch eine Stelle der Straßenverkehrskontrolle.

Erklärung

Auf dem Foto steht ein vierrädriges Kraftfahrzeug (Quad) mit Windschutzscheibe und zwei Koffern. Eine zusätzliche technische Untersuchung eines solchen Fahrzeugs müssen Sie durchführen lassen, wenn Sie von einer Verkehrskontrollbehörde dazu geschickt werden - Antwort B.

Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) bestimmt, dass unabhängig von den regelmäßigen Untersuchungen ein Fahrzeug zusätzlich technisch untersucht werden muss, wenn eine Verkehrskontrollbehörde es dorthin schickt, zum Beispiel ein Polizeibeamter, wenn der begründete Verdacht besteht, dass das Fahrzeug die Verkehrssicherheit gefährdet oder gegen Umweltschutzanforderungen verstößt, oder wenn es an einem Unfall beteiligt war, bei dem seine tragenden Teile beschädigt wurden. Ein Wechsel des Eigentümers (Antwort A) erfordert keine zusätzliche Untersuchung - der neue Eigentümer meldet das Fahrzeug nur auf sich um. Das Ende des Vertrags über die Kfz-Haftpflichtversicherung (OC) (Antwort C) hat ebenfalls nichts mit dem technischen Zustand zu tun; es bedeutet die Pflicht, einen neuen Vertrag abzuschließen. Ein Quad mit einer Leermasse von 500 kg ist ein Kraftfahrzeug (pojazd samochodowy), deshalb muss es wie jedes Kraftfahrzeug technisch untersucht werden - auch zusätzlich.

Rechtsgrundlage: Art. 81 Abs. 1 und Abs. 11 Nr. 1 sowie Art. 2 Nr. 42b des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)

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