Sind Sie in dieser Situation verpflichtet, dem Fußgänger die Überquerung der Fahrbahn zu ermöglichen?
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JA
Erklärung
Im Video nähern Sie sich einem Fußgängerüberweg, der mit den Zeichen D-6 mit dem Zusatzzeichen T-27 gekennzeichnet ist, und von links betritt eine ältere Person, die einen Rollator schiebt, den Zebrastreifen. In dieser Situation sind Sie verpflichtet, dem Fußgänger das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Die Antwort lautet: ja.
Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) verpflichtet einen Fahrzeugführer, der sich einem Überweg nähert, einem Fußgänger Vorrang zu gewähren, der sich auf dem Überweg befindet oder ihn betritt. Wenn eine Person mit Behinderung, die ein besonderes Zeichen benutzt, oder eine Person mit sichtbar eingeschränkter Beweglichkeit die Fahrbahn überquert, muss er das Fahrzeug anhalten, um ihr das Überqueren zu ermöglichen. Die Person mit dem Rollator bewegt sich langsam, deshalb versuchen Sie nicht, schnell vor ihr oder hinter ihr durchzufahren; Sie halten vor dem Zebrastreifen an und warten geduldig, bis sie den Gehweg erreicht.
Rechtsgrundlage: Art. 26 Abs. 1 und 7 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym); § 47 Abs. 5 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale