Darf man an der so markierten Stelle links, auf den Parkplatz abbiegen?
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NEIN
Erklärung
Der Parkplatz liegt links von der Straße, aber an seiner Einfahrt trennt eine doppelte durchgezogene Linie die Fahrbahn. Linksabbiegen würde bedeuten, über diese Linie zu fahren, und das verbieten die Vorschriften. Deshalb dürfen Sie hier nicht zum Parkplatz abbiegen.
Das Zeichen P-4 "doppelte durchgezogene Linie" trennt Fahrstreifen mit entgegengesetzten Fahrtrichtungen und bedeutet das Verbot, sie zu überfahren und auf sie zu fahren. Auf dem vorherigen Abschnitt war die Linie unterbrochen und man durfte sie überfahren, aber genau auf Höhe des Parkplatzes hat der Straßenbaulastträger (Straßenverwaltung) eine doppelte durchgezogene Linie aufgemalt. Sie fahren also weiter und suchen eine Stelle, an der die Linie wieder unterbrochen ist oder an der das Wenden erlaubt ist.
Rechtsgrundlage: § 86 Abs. 5 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale