Dürfen Sie in dieser Situation Tagfahrlicht benutzen?
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NEIN
Erklärung
Im Video fahren Sie bei dichtem Nebel auf einer Straße durch Felder, entlang einer Baumreihe, und aus der Gegenrichtung taucht ein Lkw auf. In dieser Situation dürfen Sie das Tagfahrlicht nicht benutzen. Die Antwort lautet: nein.
Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) erlaubt das Tagfahrlicht statt des Abblendlichts nur bei normaler Sicht. Bei schlechter Sicht wegen Nebel verpflichtet es Sie, das Abblendlicht oder die Nebelscheinwerfer oder beide gleichzeitig einzuschalten. Das Tagfahrlicht ist schwach und schaltet meist die Rückleuchten nicht ein, deshalb sieht ein Auto hinter Ihnen Sie im Nebel erst aus der Nähe. Sie schalten auf Abblendlicht um, und bei sehr dichtem Nebel schalten Sie zusätzlich die Nebelscheinwerfer ein.
Rechtsgrundlage: Art. 51 Abs. 2 und Art. 30 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)