Ist das Anhalten eines Fahrzeugs im Tunnel zulässig?
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Richtige Antwort
NEIN
Erklärung
Im Video fahren Sie hinter anderen Autos durch einen langen, beleuchteten Tunnel mit zwei Fahrstreifen in Ihrer Richtung. Sie dürfen das Fahrzeug im Tunnel nicht anhalten. Die Antwort lautet: nein.
Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) verbietet das Halten eines Fahrzeugs in einem Tunnel, auf einer Brücke oder auf einer Überführung. Das Verbot betrifft das Halten aus eigenem Willen. Einen verkehrsbedingten Stillstand im Stau oder an einer Ampel kann man nicht vermeiden, und er ist nicht verboten. Dann halten Sie aber im Tunnel mindestens 5 m Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug. Ein stehendes Auto im Tunnel blockiert einen Fahrstreifen, an dem man nur schwer vorbeifahren kann, und bei einem Brand erschwert es die Evakuierung. Wenn Ihr Auto im Tunnel eine Panne hat, schalten Sie das Warnblinklicht ein, fahren in eine Pannenbucht, wenn es eine gibt, und gehen zum Notausgang.
Rechtsgrundlage: Art. 49 Abs. 1 Nr. 3 und Art. 47a des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)