Dürfen Sie in dieser Situation in die Kreuzung einfahren, wenn Sie nach rechts abbiegen wollen?
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NEIN
Erklärung
Im Video fahren Sie in der Stadt auf eine Kreuzung mit Ampeln zu. Die Ampel zeigt für Sie Grün, und Sie wollen rechts abbiegen. Auf der Kreuzung regelt ein Polizeibeamter den Verkehr; er steht mit dem Gesicht zu Ihnen und hat die Hand erhoben. In dieser Situation dürfen Sie nicht in die Kreuzung einfahren. Die Antwort lautet: nein.
Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) bestimmt, dass die Anweisungen und Zeichen der Personen, die den Verkehr regeln, den Lichtzeichen und den Verkehrszeichen vorgehen. Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale legt fest: Steht die Person, die den Verkehr regelt, mit dem Gesicht oder dem Rücken zu den herankommenden Fahrzeugen, bedeutet das ein Verbot, in die Kreuzung einzufahren. Das grüne Licht spielt in diesem Moment keine Rolle. Sie halten vor der Kreuzung an, auch wenn Sie nur rechts abbiegen wollen, und warten, bis sich der Polizeibeamte mit der Seite zu Ihnen dreht.
Rechtsgrundlage: Art. 5 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym); § 108 Abs. 3 und 4 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale