Haben Sie in dieser Situation die Vorfahrt vor dem von rechts kommenden Fahrzeug, wenn Sie geradeaus fahren?
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JA
Erklärung
Im Video fahren Sie im Nebel auf einer Straße durch eine Ortschaft und passieren das Zeichen D-1 "Vorfahrtsstraße"; Sie fahren geradeaus, und von rechts, aus einer untergeordneten Straße, fährt ein roter Lieferwagen heraus. Sie haben Vorfahrt vor ihm. Die Antwort lautet: ja.
Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale bestimmt, dass das Zeichen D-1 den Anfang oder die Fortsetzung einer Vorfahrtsstraße kennzeichnet, und die Fahrzeugführer auf den Querstraßen, die mit den Zeichen A-7 oder B-20 gekennzeichnet sind, gewähren den Fahrzeugen auf dieser Straße die Vorfahrt. Die Rechts-vor-links-Regel gilt nicht, wenn die Vorfahrt durch Zeichen geregelt ist. Der Lieferwagen von rechts ist aber schon auf die Kreuzung gefahren, und der Nebel verkürzt die Sicht, deshalb werden Sie langsamer und sind bereit anzuhalten - die Vorfahrt gibt kein Recht, in ein Fahrzeug hineinzufahren, das sie missachtet.
Rechtsgrundlage: § 43 Abs. 1 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale; Art. 5 Abs. 1 und Art. 4 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)