Zeigt diese Markierung einen Standstreifen an?
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JA
Erklärung
Auf dem Foto fahren Sie auf einer Straße zwischen Wohnblöcken; am rechten Fahrbahnrand ist eine weiße unterbrochene Linie aufgemalt, hinter der geparkte Autos stehen, und auf der linken Straßenseite steht das Zeichen B-36. Diese Fahrbahnmarkierung kennzeichnet einen Parkstreifen. Die Antwort lautet: ja.
Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale bestimmt, dass die Markierung P-19 "Linie zur Kennzeichnung eines Parkstreifens" einen Streifen kennzeichnet, der zum Parken von Fahrzeugen entlang des Fahrbahnrands bestimmt ist, oder eine Parkbucht von der Fahrbahn trennt. Die Linie zeigt Ihnen, bis wohin der Platz zum Parken reicht und wo der Fahrstreifen beginnt; ein Auto, das außerhalb der Linie geparkt ist, macht die Fahrbahn enger. Das Zeichen B-36 links gilt nur für diese Straßenseite, denn das Halteverbot gilt auf der Seite, auf der das Zeichen steht. Beim Parken stellen Sie sich parallel zum Bordstein, ganz innerhalb der Linie, und ragen nicht in den Fahrstreifen hinein.
Rechtsgrundlage: § 90 Abs. 3 und § 28 Abs. 3 Nr. 1 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale