Bestimmt die durchgezogene Linie die Stelle, wo das Fahrzeug im Zusammenhang mit dem Zeichen "Stopp" angehalten werden soll?
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JA
Erklärung
Hinter dem Zeichen B-20 "STOP" ist auf der Fahrbahn eine breite durchgezogene Querlinie. Das ist die Haltelinie P-12 (unbedingtes Anhalten), und genau sie bestimmt die Stelle, an der Sie wegen des Zeichens STOP anhalten müssen. Sie halten so an, dass das ganze Auto vor der Linie steht - die Front des Autos darf nicht auf die Linie fahren.
Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale sagt ganz klar, dass das Zeichen P-12 die Stelle anzeigt, an der das Fahrzeug wegen des Zeichens B-20 (und auch B-32) anhalten muss. Beim Zeichen STOP ist das Anhalten Pflicht, auch wenn nichts kommt, und wenn die Linie aufgemalt ist, halten Sie genau vor ihr an und nicht weiter vorne an einer Stelle mit besserer Sicht.
Rechtsgrundlage: § 21 Abs. 2 und § 89 Abs. 1 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale