Steckt die auf der Straße sichtbare "Zickzacklinie" einen Behindertenparkplatz ab?
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NEIN
Erklärung
Auf dem Foto fahren wir mit der Straßenbahn auf Gleisen in der Fahrbahn. Am rechten Rand, vor der Haltestelle am Gehweg, ist eine weiße Zickzacklinie aufgemalt, also die Fahrbahnmarkierung P-17 "Haltestellenlinie". Die Zickzacklinie kennzeichnet keinen Parkplatz für Personen mit Behinderung - die Antwort NEIN.
Die Markierung P-17 kennzeichnet auf der Fahrbahn die Stelle einer Haltestelle für Busse, Oberleitungsbusse oder Straßenbahnen und bedeutet, dass das Halteverbot für andere Fahrzeuge an der Haltestelle auf der ganzen Länge dieser Linie gilt. Ein Platz für das Fahrzeug einer Person mit Behinderung wird anders gekennzeichnet, unter anderem mit dem Rollstuhlsymbol auf der Fahrbahnoberfläche und mit einem Zeichen mit dem passenden Zusatzzeichen. Auf der Haltestellenlinie dürfen keine anderen Fahrzeuge halten.
Rechtsgrundlage: § 90 Abs. 1 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale