Łatweprawko
Frage Nr. 4454 2 Pkt. Grundfrage B

Ist das in diesem Zustand während des Aufenthaltes ohne Aufsicht gelassene Fahrzeug richtig davor gesichert, von einer unbefugten Person in Gang gesetzt zu werden?

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Richtige Antwort

NEIN

Erklärung

Im Video hält der Fahrer das Auto an einer Straße in einer Wohnsiedlung an, steigt aus und geht weg, und im Zündschloss bleiben die Schlüssel stecken. Ein so ohne Aufsicht abgestelltes Fahrzeug ist nicht richtig dagegen gesichert, dass eine unbefugte Person es in Gang setzt. Die Antwort lautet: nein.

Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) verpflichtet den Fahrzeugführer, das Fahrzeug beim Parken dagegen zu sichern, dass eine unbefugte Person es in Gang setzt, und andere Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, die nötig sind, um einen Unfall zu vermeiden. Ein Schlüssel im Zündschloss ist eine Einladung für einen Dieb und auch für ein Kind, das das Auto starten und einen Unfall verursachen kann. Bevor Sie das Fahrzeug verlassen, schalten Sie den Motor aus, ziehen den Schlüssel ab, ziehen die Feststellbremse an, legen einen Gang oder die Stellung P ein und schließen die Türen ab - auch wenn Sie nur kurz weggehen.

Rechtsgrundlage: Art. 46 Abs. 5 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)

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