Soll man in dieser Situation darauf vorbereitet sein, dass das Fahrzeug anzuhalten sein kann?
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JA
Erklärung
Auf dem Foto fahren Sie bei Regen auf einer Straße mit Kopfsteinpflaster; rechts geht auf dem Gehweg eine Gruppe Kinder mit Regenschirmen, und die Fahrbahn ist nass und rutschig. In dieser Situation sollten Sie bereit sein, das Fahrzeug anzuhalten. Die Antwort lautet: ja.
Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) verpflichtet den Fahrzeugführer zum Grundsatz des eingeschränkten Vertrauens: Wenn die Umstände darauf hinweisen, dass ein anderer Verkehrsteilnehmer sich ungewöhnlich verhalten kann, dürfen Sie nicht davon ausgehen, dass er die Vorschriften einhält. Kinder unter Regenschirmen sehen weniger, sind mit sich selbst beschäftigt und können plötzlich auf die Fahrbahn gehen, und nasses Kopfsteinpflaster verlängert den Bremsweg. Das Gesetz verlangt auch, die Geschwindigkeit den Verkehrsbedingungen anzupassen, auch dem Zustand der Fahrbahn. Sie werden langsamer, halten den Fuß über der Bremse und halten großen Abstand zum Rand des Gehwegs.
Rechtsgrundlage: Art. 4 und Art. 19 Abs. 1 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)