Łatweprawko
Frage Nr. 4355 1 Pkt. Grundfrage BAA1A2AMB1CC1DD1T

Verbietet die Fahrbahnmarkierung, die auf der Querstraße zu sehen ist, nach dem Linksabbiegen, auf die rechte äußere Fahrspur zu wechseln?

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Richtige Antwort

NEIN

Erklärung

Im Video fahren Sie auf dem Fahrstreifen zum Linksabbiegen auf eine große Kreuzung zu (an Ihrer Zufahrt liegt zwischen den Fahrstreifen eine Sperrfläche), und auf der Querfahrbahn, in die Sie einfahren wollen, sind die Fahrstreifen durch unterbrochene Linien P-1 getrennt. Diese Markierungen verbieten Ihnen nicht, nach dem Abbiegen auf den äußersten rechten Fahrstreifen zu wechseln. Die Antwort lautet: nein.

Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale bestimmt, dass die einfache unterbrochene Linie P-1 Fahrstreifen trennt und nicht verbietet, sie zu überfahren; ein Verbot würde erst die durchgezogene Linie P-2 oder die doppelte durchgezogene Linie P-4 bedeuten. Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) verlangt jedoch, dass Sie den Fahrstreifenwechsel mit dem Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker) anzeigen und dem Fahrzeug auf dem Fahrstreifen, auf den Sie wechseln, die Vorfahrt gewähren. Nach dem Abbiegen fahren Sie auf den Fahrstreifen, der dem Fahrstreifen entspricht, von dem Sie abgebogen sind, und auf den rechten wechseln Sie erst, nachdem Sie in den Spiegel geschaut haben.

Rechtsgrundlage: § 86 Abs. 1, 3 und 5 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale; Art. 22 Abs. 1, 4 und 5 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)

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