Sie haben es vor, rechts abzubiegen. Haben Sie die Vorfahrt vor dem von links kommenden Fahrzeug?
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NEIN
Erklärung
Im Video fahren Sie aus einer kleinen Straße in einer Wohnsiedlung heraus, an der die Zeichen D-41 "Ende des verkehrsberuhigten Bereichs" und D-47 "Ende der nichtöffentlichen Straße" stehen. Sie wollen rechts abbiegen, und von links kommt ein Auto. Die Ausfahrt aus einem verkehrsberuhigten Bereich (strefa zamieszkania) und aus einer nichtöffentlichen Straße (droga wewnętrzna) ist ein Einfahren in den fließenden Verkehr (włączanie się do ruchu), deshalb haben Sie vor dem Fahrzeug von links keine Vorfahrt. Die Antwort lautet: nein.
Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) bestimmt, dass ein Einfahren in den Verkehr unter anderem dann vorliegt, wenn man aus einem verkehrsberuhigten Bereich oder von einer Straße, die keine öffentliche Straße ist, auf eine Straße fährt, und der Fahrzeugführer, der in den Verkehr einfährt, muss besonders vorsichtig sein und dem anderen Fahrzeug die Vorfahrt gewähren. Die Rechts-vor-links-Regel gilt hier nicht, weil das keine Kreuzung gleichrangiger Straßen ist. Sie halten vor der Fahrbahn an, warten, bis das Auto von links vorbeigefahren ist, und biegen erst dann ab.
Rechtsgrundlage: Art. 17 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym); § 58 Abs. 1 und 5 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale