Dürfen Sie beim Geradeausfahren in dieser Situation direkt an der rechten Fahrbahnkante fahren?
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NEIN
Erklärung
Auf dem Foto fahren Sie durch eine Straße in der Stadt, und rechts steht das Zeichen F-19 "Fahrstreifen für bestimmte Fahrzeuge", das zeigt, dass der Fahrstreifen am rechten Fahrbahnrand für Fahrräder bestimmt ist. Wenn Sie mit dem Auto geradeaus fahren, dürfen Sie nicht direkt am rechten Rand fahren, weil dort der Radfahrstreifen verläuft. Die Antwort lautet: nein.
Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale bestimmt, dass das Zeichen F-19 einen auf der Fahrbahn markierten Fahrstreifen für die Fahrzeuge anzeigt, die auf dem Zeichen abgebildet sind, und das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) ergänzt, dass ein Radfahrstreifen ein Teil der Fahrbahn für den Radverkehr ist. Mit dem Auto fahren Sie auf dem Fahrstreifen daneben, und auf den Radfahrstreifen fahren Sie nur dann, wenn die Zeichen und Markierungen es erlauben, zum Beispiel kurz vor dem Rechtsabbiegen, und dabei gewähren Sie den Radfahrern die Vorfahrt.
Rechtsgrundlage: § 75 Abs. 4 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale; Art. 2 Nr. 5a des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)