Erlaubt die rechts sichtbare, durchgezogene Linie, die Erlaubnis für andere Fahrzeuge, diese zu befahren?
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NEIN
Erklärung
Auf dem Foto fahren wir mit der Straßenbahn auf Gleisen, die in der Fahrbahn liegen; zum Fahrstreifen auf der rechten Seite hin trennt eine breite durchgezogene Linie den Gleisbereich ab. Diese durchgezogene Linie erlaubt anderen Fahrzeugen nicht, auf den Gleisbereich zu fahren - die Antwort NEIN.
Eine durchgezogene Linie auf der Fahrbahn bedeutet, dass man sie nicht überfahren und nicht auf ihr fahren darf. Wenn sie den Gleisbereich vom Fahrstreifen trennt, zeigt sie den Autofahrern, dass sie an dieser Stelle nicht auf die Gleise fahren dürfen. Der Straßenbahnfahrer kann also erwarten, dass die Autos von rechts nicht vor die Straßenbahn fahren - das befreit ihn aber nicht vom Beobachten, denn Autofahrer verstoßen manchmal gegen Verbote. Auf den Gleisbereich darf man dort fahren, wo die trennende Linie unterbrochen ist.
Rechtsgrundlage: § 86 Abs. 3 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale; Art. 4 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)