Bestimmt die sichtbare, aus weißen Punktrückstrahlern zusammengesetzte Linie den Straßenrand?
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JA
Erklärung
Auf dem Foto fahren Sie nachts auf einer Straße, auf der links eine Reihe weißer punktförmiger Reflektoren und rechts eine Reihe roter Reflektoren zu sehen ist. Die weißen Elemente markieren den linken Fahrbahnrand. Die Antwort lautet: ja.
Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale bestimmt, dass rote punktförmige Reflektoren auf der Fahrbahn den rechten Fahrbahnrand markieren, und der linke Fahrbahnrand sowie die Fahrstreifen können mit weißen oder gelben Elementen gekennzeichnet werden. Diese Anordnung verwendet man auf Fahrbahnen mit nur einer Fahrtrichtung, zum Beispiel auf Autobahnen: rot rechts, weiß links. So wissen Sie nachts und bei Regen, wenn die gemalten Linien schlecht zu sehen sind, sofort, wo die Fahrbahn endet und auf welcher Seite der Gegenverkehr ist.
Rechtsgrundlage: § 85 Abs. 4 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale